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Intense Workout

Allgemeine Geschäftsbedingungen ACHILLES 

Geltungsbereich: Diese Bedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen ACHILLES,

Mühlentalstrasse 185, 8200 Schaffhausen und dem Kunden/der Kundin. 

(Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf beide Geschlechter)


1. Der Trainingsteilnehmer bestätigt, den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben und hat keine trainingsrelevanten und medizinischen Befunde verschwiegen.

2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und wird nicht automatisch verlängert. 

3. Die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen der ACHILLES erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens der ACHILLES wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der ACHILLES. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten der ACHILLES wird ausdrücklich wegbedungen. 

4. Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, den Räumlichkeiten Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals der ACHILLES Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist ACHILLES berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch den Trainingsteilnehmer ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. 

5. ACHILLES behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kursplanänderungen jederzeit vorzunehmen und/oder die Öffnungszeiten des Studios den veränderten Verhältnissen anpassen zu können. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen werden jeweils an der Infowand mitgeteilt und gelten mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.

6. Die Kundenparkplätze, die von ACHILLES zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Trainingsteilnehmer ausschließlich während seiner Anwesenheit im Trainingsstudio genutzt werden. Alle anderen Parkplätze sind privat und müssen zwingend freigehalten werden. Das Studio behält sich das Recht vor PKWs kostenpflichtig abzuschleppen, welche über diese Zeit hinaus oder falsch parkiert sind. ACHILLES übernimmt keine Haftung für Parkschäden. 

7. Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von ACHILLES durch den Trainingsteilnehmer berechtigen ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages.

8. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung, welche von ACHILLES verschuldet ist und die länger als eine (1) Kalenderwoche dauerte, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um zwei (2) volle Monate. 

9. Bei allfälligen ferienbedingten Abwesenheiten des Trainingsteilnehmers, die zusammenhängend länger als vier (4) Wochen dauern, wird dem Mitglied bei Vertragserneuerung eine Zeitgutschrift unter Abzug von vier (4) Wochen gewährt, unter Vorlage der entsprechenden Belege, welche die zusammenhängende ferienbedingte Abwesenheit nachweisen.

10. Zeitgutschrift: Im Falle eines Trainingsunterbruches in den nachfolgend abschliessend aufgeführten Fällen wird dem Trainingsteilnehmer eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens vier (4) Wochen gedauert hat und der Nachweis der Verhinderung erbracht wird. Im Falle der Vertragserneuerung wird die gewährte Zeitgutschrift kostenlos der Dauer der neuen Mitgliedschaft hinzugerechnet; die Anrechnung der Zeitgutschrift an ein bestehendes Abonnement erfordert den Ersatz des Mitgliedschaftsausweises und ist kostenpflichtig mit CHF 20.00. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift, auch im Falle der Nichterneuerung der Mitgliedschaft, ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen erteilt:

- Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses

- Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes

- Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland

- Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers.

11. Rückerstatungen bezahlter Mitgliederbeiträge sind leider nicht möglich.

12. Datenschutz/Einwilligung zur Datenbearbeitung: Alle gegenüber ACHILLES gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Vertragsverhältnisses genutzt. 

13. Informationspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail) mitzuteilen.

14. Änderungen Vertragsbestimmungen/Hausordnung: Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Vertragsbestimmungen und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Die aktuellen Vertragsbestimmungen sind jederzeit auf www.achillestraining.ch ersichtlich.

15. Anwendbares Recht: Es gilt materielles schweizerisches Recht. Schaffhausen ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

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