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Core Fitness

Bestimmungen des Mitarbeiterreglements

Geltungsbereich: Diese Bedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen ACHILLES, Mühlentalstrasse 185, 8200 Schaffhausen (Arbeitgeberin) und den Trainer & Trainerinnen (Arbeit- und Auftragnehmer/innen)

(Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf beide Geschlechter)

 

Lohn und Lohnerhöhungen sind abhängig von der durchschnittlichen Grösse des Gruppentrainings und der Erfüllung der Pflichten & Engagement als Trainer im ACHILLES.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich den Regeln der Raumnutzung Folge zu leisten: 

-Vor und nach jedem Training: Kontrollblick auf die Böden im Trainingsraum bezüglich Verschmutzungen (Rutschgefahr). Bei Bedarf kurz wischen.

-Das Wischen mit Trockenmob nach dem Training ist für jeden Trainer obligatorisch! 

-Sehr wichtig: Lüften nach jeder Stunde und 1x kurzes Stosslüften während der Stunde

-Heizung max. auf Stufe 2 oder ganz abgestellt. Wer die Heizung hoch/höher dreht, dreht sie nach der Stunde zwingend wieder runter

-Ordnung halten (Material, Sauberkeit, Einrichtung)

-Kontrollblick in Dusche und Garderobe - wenn nötig für Ordnung sorgen oder direkt der Geschäftsleitung melden. Vor Verlassen der Räumlichkeiten alle Lichter löschen, alle Türen (besonders jene der Garderobe) schliessen.

-Wenn jemand geduscht hat, bitte kurz lüften und die Fenster wieder richtig schliessen.

-Lichter in Garderobe während dem Training ausmachen.  

-Trainingsmaterial und alles weiter in den Räumlichkeiten von ACHILLES ist sorgsam zu behandeln

-Trainingsmaterial ist Eigentum von ACHILLES und darf nur auf Anfrage aus dem Raum. entfernt/ausgelehnt werden. Defekte an Utensilien sind der Arbeitgeberin immer sofort zu melden. 

Lohnzahlung erfolgen alle 3 Monate - Ausnahmen nach Absprache möglich.

Zahlungen werden nach der Dokumentation in SportsNow ausbezahlt. Dokumentationen bei SportsNow müssen aus diesem Grund zwingend, sehr sauber und regelmässig getätigt werden. Zusätzliche Stunden müssen in Excels* selbstständig notiert und vor den Lohnzahlungen eingereicht werden. 

*In den Stundenlisten sind die Daten und Trainingsarten klar zu deklarieren.

Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, seine Handlungen und Tätigkeiten dem Leitbild von ACHILLES anzupassen. Dazu gehören: 

-Sich stetig weiterzuentwickeln

-Sich immer auf die Trainings und TeilnehmerInnen vorzubereiten. Dies setzt unteranderem das Studieren der Gesundheitsfragebogen voraus - Daten unter Notizen im SportsNow.

-Individualität, Kompetenz und Sicherheit in den Trainings zu gewährleisten

-Team-Geist, Vertrauen, Persönlichkeit und das gemeinsame Handeln stehen im Vordergrund

 

Vom Arbeitnehmer wird gewünscht, dass er Werbung macht für ACHILLES in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld. Dieses Engagement wird vorausgesetzt, da es sich um ein kleines Unternehmen handelt, welche auf diese Werbung angewiesen ist. Überdurchschnittliches Engagement wird von der Geschäftsleitung berücksichtigt und entsprechend entlöhnt.

Veränderungen im Stundenplan, ausserordentliche (Personal-)Trainings oder Ähnliches sind der Arbeitgeberin und dem Team im WhatsApp-Chat immer kurz mitzuteilen, damit alle informiert sind und keine Unannehmlichkeiten entstehen. Das Untermieten der Räumlichkeiten ist strengstens verboten.

Anmeldungen von Trainierenden müssen bei SportsNow vor und nach jeder Stunde kontrolliert werden. Fehlt jemand oder kommt jemand unangemeldet ins Training, so ist dies der Arbeitgeberin am gleichen Abend noch per WhatsApp mitzuteilen, damit dies nachgetragen werden kann/oder man trägt es selbst ein. Die Trainings müssen vom Arbeitnehmer auf der SportsNow-App abgesagt werden, wenn weniger als 3 Personen sich anmelden/Ausnahme Rücksprachen mit der Geschäftsleitung. Es gilt zu beachten, dass kein Gratis-Abo-Trainierender unter diesen 3 Personen ist! Ebenfalls muss der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin immer sofort mitteilen, wenn es Probleme oder Ähnliches mit einem/r Kunden/in oder Abos/SportsNow gibt.

Eine geplante Ferienabwesenheit ist früh genug der Arbeitgeberin mitzuteilen. Es ist nachdrücklich erwünscht, dass der Arbeitnehmer selbst einen Ersatz organisiert. Dafür gibt es die Ferienabwesenheitsliste, welche stets sauber geführt werden muss.

Bei einer Kündigung ist erwünscht, dass der Arbeitnehmer die Arbeitgeberin möglichst frühzeitig darüber informiert und bei der Suche eines Nachfolgers behilflich ist. Das Kundenabwerben ist strengstens untersagt, es wird gebeten auf üble Nachrede zu verzichten und ein professionelles Verhalten zu praktizieren.

Der Arbeitnehmer hat das Mitarbeiterreglement zur Kenntnis genommen und sich mit einer Unterschrift (im Arbeitsvertrag) verpflichtet diesem Folge zu leisten. Die Unterschrift bezieht sich auch auf alle Aktualisierungen, welche jeweils per Email kommuniziert werden und hier zu finden sind.

(Falls es Unstimmigkeiten zu Aktualisierungen geben sollte, so ist die Arbeitgeberin offen, diese zu besprechen/anzupassen)

Stand: 18.01.2024

©2024 ACHILLES

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